Das Solidarische Bürgergeld
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Ein erster Schritt
Als erste Stufe zur Verwirklichung der Vision von 1.000 €/Monat /Person kann das "Solidarische Bürgergeld" des Instituts für neue soziale Antworten (INSA) bilden (Althausmodell). Kerngedanke des SBG ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen mit einem Transfervolumen in der bisherigen Größenordnung und Verrechnung über eine Steuergutschrift (Negativsteuer). Das Solidarischen Bürgergeldes entspricht zwar nicht unserer Zielvorstellung weil es aus meiner Sicht noch nicht das sozio-kulturellen Existenzminimum sichert. Aber ist ein hervorragender erster Schritt. Dieses Modell ist durchgerechnet und daher die Finanzierbarkeit bewiesen. Wesentlich ist für mich, dass damit ein Paradigmenwechsel verbunden ist. Die grundgesetzlich garantierte Sozialstaatlichkeit gemäß GG Art. 20 (1) wird im Allgemeinen so interpretiert, dass der Staat erst dann tätig werden muss, wenn der Bürger sich nicht mehr selbst helfen kann. Das Solidarische Bürgergeld als Einstieg in ein Bedingungsloses Grundeinkommen hebt diesen Grundsatz zugunsten einer allgemeinen Vorsorge auf.
Eckdaten des Solidarischen Bürgergeld
- Jeder mit Daueraufenthaltsrecht in Deutschland erhält monatlich 600 € als Steuergutschrift (Negativsteuer)
- 200 € pro Person werden als Kopfpauschale für die Gesundheitsvorsorge abgezogen, netto bleiben also 400 €/Kopf
- Weitere Sozialleistungen (z.B. Unterkunftskosten) erhöhen im Bedarfsfall auf Antrag das Solidarische Bürgergeld
- Die Einkommensteuer beträgt pauschal 40% (Flatrate) für alle Einkommensarten, also auch für Mieten, Dividenden und Zinsen
- Arbeitnehmer zahlen keine weiteren, über die 200 € hinausgehenden Sozialabgaben
- Eine Lohnsummenabgabe von 18% der Betriebe finanziert Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Elterngeld
- Rentenansprüche bis zum dreifachen des Solidarischen Bürgergeldes werden entsprechend der Lebensarbeitsleistung erworben
- Die Verrechnung mit dem Finanzamt erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. durch das Sozialamt
Auswirkung auf die Nettoentgelte
In der Tabelle 2 ist die Auswirkung des SGB auf eine Einzelperson ohne Kinder dargestellt. Die Werte der Steuern und Abgaben 2011 im bisherigen System wurde mit dem Gehaltsrechner http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html ermittelt. Es zeigt sich, dass bei diesem Modell alle profitieren, prozentual natürlich abnehmend mit höherem Bruttolohn.
Aus zweiter Tabelle ist ersichtlich, dass insbesondere Familien mit Kinder bei dem Modell des SBG gewinnen.
| Einzelperson ohne Kinder | Tabelle 1 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttolohn | 0,00 | 500,00 | 1.000,00 | 1.500,00 | 2.000,00 | 5.000,00 | 10.000,00 | 20.000,00 |
| Abgaben 2011 in Steuerklasse I | ||||||||
| Lohnsteuer | 13,33 | 104,33 | 220,66 | 1.151,33 | 3.242,08 | 7.442,08 | ||
| Solidaritätsbeitrag | 4,66 | 12,13 | 63,32 | 178,31 | 409,31 | |||
| Kirchensteuer | ||||||||
| Summe Steuer | 13,33 | 108,99 | 232,79 | 1.214,65 | 3.420,39 | 7.851,39 | ||
| Krankenversicherung | 41,00 | 82,00 | 123,00 | 164,00 | 304,62 | 304,42 | 304,42 | |
| Pflegeversicherung | 6,13 | 12,25 | 18,38 | 24,50 | 45,48 | 45,48 | 45,48 | |
| Rentenversicherung | 49,75 | 99,50 | 149,25 | 199,00 | 497,50 | 547,25 | 547,25 | |
| Arbeitslosenversicherung | 7,50 | 15,00 | 22,50 | 30,00 | 75,00 | 82,50 | 82,50 | |
| Summe Sozialabgaben | 104,38 | 208,75 | 313,13 | 417,50 | 922,60 | 979,65 | 979,65 | |
| Nettobezug | 0,00 | 395,62 | 777,92 | 1.077,88 | 1.349,71 | 2.862,75 | 5.599,96 | 11.168,96 |
| Kindergeld 184 € / Kind | ||||||||
| Hartz IV 1*364 | 364,00 | |||||||
| Verfügbares Einkommen | 364,00 | 395,62 | 777,92 | 1.077,88 | 1.349,71 | 2.862,75 | 5.599,96 | 11.168,96 |
| Solidarisches Bürgergeld | ||||||||
| - LohnSteuer = 40% | 0,00 | -200,00 | -400,00 | -600,00 | -800,00 | -2.000,00 | -4.000,00 | -8.000,00 |
| + SBG | 600,00 | 600,00 | 600,00 | 600,00 | 600,00 | 600,00 | 600,00 | 600,00 |
| - KK Pauschale | -200,00 | -200,00 | -200,00 | -200,00 | -200,00 | -200,00 | -200,00 | -200,00 |
| Nettobezug = verfügbares Einkommen | 400,00 | 700,00 | 1.000,00 | 1.300,00 | 1.600,00 | 3.400,00 | 6.400,00 | 12.400,00 |
| Alleinerziehend mit zwei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren | Tabelle 2 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttolohn | 0,00 | 500,00 | 1.000,00 | 1.500,00 | 2.000,00 | 5.000,00 | 10.000,00 | 20.000,00 |
| Abgaben 2011 in Steuerklasse III/2 | ||||||||
| Lohnsteuer | 39,83 | 744,83 | 2.565,00 | 6.765,00 | ||||
| Solidaritätsbeitrag | 22,84 | 114,39 | 345,08 | |||||
| Kirchensteuer | ||||||||
| Summe Steuer | 39,83 | 767,67 | 2.679,39 | 7.110,08 | ||||
| Krankenversicherung | 41,00 | 82,00 | 123,00 | 164,00 | 304,62 | 304,42 | 304,42 | |
| Pflegeversicherung | 4,88 | 9,75 | 14,63 | 19,50 | 36,20 | 36,20 | 36,20 | |
| Arbeitslosenversicherung | 7,50 | 15,00 | 22,50 | 30,00 | 75,00 | 82,50 | 82,50 | |
| Rentenversicherung | 49,75 | 99,50 | 149,25 | 199,00 | 497,50 | 547,25 | 547,25 | |
| Summe Sozialabgaben | 103,13 | 206,25 | 309,38 | 412,50 | 913,32 | 970,37 | 970,37 | |
| Nettobezug | 0,00 | 396,87 | 793,75 | 1.190,62 | 1.547,67 | 3.319,01 | 6.350,24 | 11.919,55 |
| Kindergeld 184 € / Kind | 368,00 | 368,00 | 368,00 | 368,00 | 368,00 | 368,00 | 368,00 | |
| Hartz IV 1*364+2*242 | 848,00 | |||||||
| Verfügbares Einkommen | 848,00 | 764,87 | 1.161,75 | 1.558,62 | 1.915,67 | 3.687,01 | 6.718,24 | 12.287,55 |
| Solidarisches Bürgergeld | ||||||||
| + SBG | 1.800,00 | 1.800,00 | 1.800,00 | 1.800,00 | 1.800,00 | 1.800,00 | 1.800,00 | 1.800,00 |
| - KK Pauschale | -600,00 | -600,00 | -600,00 | -600,00 | -600,00 | -600,00 | -600,00 | -600,00 |
| Nettobezug = verfügbares Einkommen | 1.200,00 | 1.500,00 | 1.800,00 | 2.100,00 | 2.400,00 | 4.200,00 | 7.200,00 | 13.200,00 |
Vorteile des Solidarische Bürgergelds
- Das Solidarische Bürgergeld ist bedingungslos
- Hartz IV Bedarfsprüfung, außer bei Unterkunftskosten, entfallen
- Die Hartz IV Sanktionen entfallen, ebenso wie die Wiedereingliederungsvereinbarung
- Ein-Euro-Jobs und Minijobs werden abgeschafft, jeder Hinzuverdienst lohnt sich (nur 40% Steuer)
- Rente mit 67 wird gegenstandslos, jeder kann länger arbeiten, wenn er oder sie es will
- Kein Abbau von Sozialleistungen (Zusatzbürgergeld auf Antrag, z.B. Wohngeld)
- Sozialabgaben sind für den Arbeitnehmer vom Erwerbseinkommen unabhängig
- Keine Bemessungsgrenze der Sozialabgaben
- Finanzierung des gesamten Sozialsystems ist nachhaltig gesichert
- Keine Kinderfreibeträge
- Kein Ehegattensplitting
- Solidarisches Bürgergeld ist kosten- und preisneutral
- Demografischer Faktor spielt keine Rolle mehr
- Stabilisierung des Privaten Konsums (etwa 60% des BIP)
- Jährliche Anpassung an das Wirtschaftswachstum ist leicht möglich
Ich bin für dieses Modell, weil es ein gesamtheitlicher Ansatz ist, weil das Steuer- und Abgabensystem radikal vereinfacht und das gesamte Sozialtransfersystem grundlegend reformiert wird. Aber am allerwichtigsten ist mir die Bedingungslosigkeit und der damit verbundene Paradigmenwechsel. Bis jetzt gilt: Der Staat hilft erst dann, wenn der Einzelne nicht mehr kann. Beim Solidarischen Bürgergeld gilt: Der Staat vertraut seinen Bürgern und tritt in Vorleistung!
Kritik am Solidarischen Bürgergeld
Meine Kritik bezieht sich nicht auf das Grundsätzliche des Solidarischen Bürgergeldes, sondern ausschließlich auf das Verrechnungsverfahren.
Die Auszahlung des Solidarischen Bürgergeldes soll über die Unternehmen erfolgen. Die 400 € für Ihre Angestellten und deren Angehörigen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, werden vom Unternehmen ausgezahlt und mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet. Das hat den Vorteil dass die bewegte Geldmenge relativ klein bleibt. Andererseits muss aber ein ständiger Datenaustausch stattfinden, wenn sich die Erwerbssituation eines Angehörigen ändert.
Die Auszahlung durch Verrechnung mit den Steuern eines Erwerbseinkommens entspricht aus meiner Sicht nicht der Systematik des Solidarischen Bürgergeldes. Das Solidarische Bürgergeld ist ein individueller Rechtsanspruch und ausdrücklich und grundsätzlich nicht an eine Erwerbsarbeit gebunden. Deshalb sollte man diese Bereiche auch nicht vermischen. Darüber hinaus wäre es viel einfacher und damit kostengünstiger, man würde jedem den Betrag von 400 € unabhängig vom Arbeitsverhältnis von einer zentralen Stelle - zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung - monatlich auf das jeweilige Konto überweisen. Die Beträge für die Kinder bis 18 Jahre sollten dabei in der Regel auf das Konto der Mutter überwiesen werden. Wie gesagt, der Nachteil ist, dass die bewegte Geldmenge erheblich höher ist als beim vorgesehenen Verfahren. Der Saldo ist in beiden Fällen natürlich gleich.
Für die Kopfprämie gilt ähnliches. Der Abzug der Kopfprämie von 200 € für das Gesundheitssystem soll ebenfalls über die Unternehmen erfolgen und gegen die Steuerschuld verrechnet werden. Das Solidarischen Bürgergeld führt jedoch zu einem vollkommen steuerfinanzierten Gesundheitssystem. Ich halte das für richtig. Aber die Verrechnung mit den Steuerschulden eines Unternehmens liegt auch hier nicht in der Systematik des individuellen Solidarischen Bürgergeldes. Sie hängt ausschließlich mit der neuen Pauschalsteuer von 40% zusammen. Es wäre viel einfacher und damit kostensparender wenn die Gesamtsumme vom Fiskus zum zentralen Inkassoinstitut der Krankenkassen überwiesen würde. Diese Reform der Gesundheitssystems wäre durchaus auch ohne das Solidarische Bürgergeld machbar.
Notwendige Begleitmaßnahmen zum Solidarische Bürgergeld
Zunächst einmal müsste sichergestellt sein, dass die unter "Vorteile des Solidarischen Bürgergeldes" aufgezählten Änderungen des bisherigen Steuer-, Abgaben- und Transfersystems auch tatsächlich umgesetzt werden. Das ist jedoch noch nicht ausreichend.
Um zu verhindern, dass das Solidarische Bürgergeld nicht von den Unternehmen zu einer Art dauerhaftem Kombilohn missbraucht werden kann, ist ein gesetzlicher Mindestlohn unbedingt erforderlich. Ob 8,50 Euro pro Stunde wie von den Gewerkschaften gefordert oder 10 Euro pro Stunde wie von den Linken vorgeschlagen, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Weiter halte ich es für erforderlich, massiv die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Sowohl die Schwarzarbeiter, als auch und ganz besonders deren Auftraggeber sollten mit einer Ordnungsstrafe belegt werden, zum Beispiel durch Verlust des Solidarischen Bürgergeldes für eine bestimmte Zeit. Nach meiner Auffassung müsste das Strafmaß für die Auftraggeber wesentlich höher sein, als für die Auftragnehmer, deren Notlage oft genug ausgenutzt wird.
Weiter müssste, viel mehr als jetzt, Scheinselbstständigkeit verhindert werde. Auch dürften Akkordsysteme nur auf dem gesetzlichen Mindestlohn aufsetzen. Beide Maßnahmen sollten die Umgehung des Mindestlohnes verhindern.